Liquiditätsverordnung | Deutsche Bundesbank https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/einzelaspekte/liquiditaet/liquiditaets-verordnung
Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung jederzeit ausreichend zahlungsbereit sein müssen
Zahlungsmitteln und den abrufbaren Zahlungsverpflichtungen im ersten Laufzeitband, muss