Gebrauchsabnahme von Fliegenden Bauten | Stadt Bochum https://www.bochum.de/Bauordnungsamt/Dienstleistungen-und-Infos/Gebrauchsabnahme-von-Fliegenden-Bauten
Wird bei einer Veranstaltung auf dem Gebiet der Stadt Bochum ein Fliegender Bau (Zelt, Bühne, Fahrgeschäft oder Tribüne) aufgebaut, so ist eine Gebrauchsabnahme durch die Bauaufsicht durchzuführen. Mehr Infos…
78 BauO NRW (Bauordnung) und FlBau NRW (Fliegende Bauten) Was benötige ich, was muss