Heißluftballon | Stadt Bochum https://www.bochum.de/Ordnungs--und-Veterinaeramt/Dienstleistungen-und-Infos/Heissluftballon
Sie möchten im Rahmen einer Luftfahrtveranstaltung einen Heißluftballon betreiben und benötigen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde.
Rechtsgrundlage: § 24, 25 Luftverkehrsgesetz Was benötige ich, was muss ich mitbringen