Bescheinigung nach §1026 BGB | Stadt Bochum https://www.bochum.de/Amt-fuer-Geoinformation-Liegenschaften-und-Kataster%2FDienstleistungen-und-Infos%2FBescheinigung-nach-%C2%A71026-BGB
Sie benötigen eine Bescheinigung darüber, ob bei der Teilung eines Grundstücks ein örtlich begrenztes Recht nur noch auf bestimmten Teilflächen liegt, während andere Grundstücksflächen nicht belastet sind.
Ein berechtigtes Interesse muss allerdings nachgewiesen werden.
