Wohnraumschutz | Stadt Bochum https://www.bochum.de/Amt-fuer-Stadtplanung-und-Wohnen%2FDienstleistungen-und-Infos%2FWohnraumschutz
Wann und wie ist ein Wohnungsleerstand oder der geplante Abriss von Wohnraum anzuzeigen?
Leerstand muss dann angezeigt werden, wenn er absehbar länger als sechs Monate dauert