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BMEL – Boden – Nachhaltiger Schutz vor Wassererosion

https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/pflanzenbau/bodenschutz/bodenerosion-durch-wasser.html?nn=2246

Bodenerosion durch Wasser und Wind ist sowohl weltweit als auch in Deutschland das bedeutendste Problemfeld des landwirtschaftlichen Bodenschutzes.Wassererosion (Foto 1) führt zu einem irreversiblen Verlust an fruchtbarem Ackerboden, an Humus sowie an Nährstoffen. Das verringert unumkehrbar die Ertragsfähigkeit von Böden (aid, 2015). Außerhalb von Ackerflächen kann abgetragenes Bodenmaterial und abfließendes Wasser zu erheblichen Schäden und Kosten führen (Foto 2) (aid, 2015).
Deshalb muss die bearbeitungsbedingte Eingriffsintensität auf konservierend bestellten

BMEL – Boden – Nachhaltiger Schutz vor Wassererosion

https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/pflanzenbau/bodenschutz/bodenerosion-durch-wasser.html

Bodenerosion durch Wasser und Wind ist sowohl weltweit als auch in Deutschland das bedeutendste Problemfeld des landwirtschaftlichen Bodenschutzes.Wassererosion (Foto 1) führt zu einem irreversiblen Verlust an fruchtbarem Ackerboden, an Humus sowie an Nährstoffen. Das verringert unumkehrbar die Ertragsfähigkeit von Böden (aid, 2015). Außerhalb von Ackerflächen kann abgetragenes Bodenmaterial und abfließendes Wasser zu erheblichen Schäden und Kosten führen (Foto 2) (aid, 2015).
Deshalb muss die bearbeitungsbedingte Eingriffsintensität auf konservierend bestellten

BMEL – Saatgut + Biopatente – Biopatente: Keine Patentierung von Tierrassen und Pflanzensorten

https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/pflanzenbau/saatgut-und-biopatente/biopatente.html

Die Patentgesetze in Deutschland und in anderen EU-Mitgliedstaaten setzen die Vorgaben des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) sowie der EU-Biopatentrichtlinie (RL 98/44/EG) um. Grundsätzlich sind Erfindungen, die sich auf biologisches Material oder genetische Ressourcen beziehen, patentierbar. Allerdings sind Patente auf Pflanzensorten und Tierrassen sowie auf „im Wesentlichen biologische Verfahren“ zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren ausgeschlossen.
Allerdings muss das Patentrecht des Erstzüchters bei der Verwertung der Erzeugnisse