Schwangerschaftsabbruch – BMBFSFJ https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/schwangerschaft-und-kinderwunsch/schwangerschaftsabbruch
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in bestimmten Situationen straffrei. Die Kosten können bei medizinischer Notwendigkeit oder nach einer Vergewaltigung von der Krankenkasse übernommen werden.
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