Isolationspflicht für positiv getestete Personen entfällt – bei eigener Corona-Infektion Sportstätten bitte meiden! – BLSV https://www.blsv.de/news/isolationspflicht-fuer-positiv-getestete-personen-entfaellt/
Sportstättenbetreiber können im Rahmen des Hausrechts weitergehende Maßnahmen treffen Mit dem heutigen Tag ist eine Isolierung von positiv getesteten Personen nicht mehr verpflichtend. So will es die neue Allgemeinverfügung des Freistaats Bayern (Link). Mindestens fünf, maximal zehn Tage Maskenpflicht – medizinische Gesichtsmaske Für positiv getestete Personen gilt jedoch eine Maskenpflicht, die mindestens fünf Tage „nach […]
negativen Antigentest, den medizinisches Personal durchgeführt haben muss
