Pflichtumtausch von Führerscheinen – Bayreuth.de https://www.bayreuth.de/pflichtumtausch-von-fuehrerscheinen/
Die gesetzliche Umtauschpflicht der Führerscheine für die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 endet am 19. Januar 2024. Hierauf weist das Straßenverkehrsamt hin.
Es muss dann ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben werden.
