Gesundheitliche Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz https://www.augsburg.de/umwelt-soziales/gesundheit/gesundheitsberatung/sexuell-uebertragbare-infektionen/gesundheitliche-beratung-nach-10-prostituiertenschutzgesetz
Die Beratung muss vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit und auch nach Anmeldung
