Widerspruch einlegen | AOK Rheinland/Hamburg https://www.aok.de/pk/rh/widerspruch/
Wenn Versicherte und die AOK Rheinland/Hamburg nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen, haben Versicherte die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
In beiden Fällen muss Ihr Widerspruch innerhalb eines Monats bei der AOK Rheinland
