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E.2.1 Erhaltung von Streuobstbeständen: Erhaltungsschnitt | landwirtschaft.hessen.de

https://landwirtschaft.hessen.de/naturschutz-und-artenvielfalt/foerderung/foerderungen-im-bereich-natur-und-artenschutz/e21-erhaltung-von-streuobstbestaenden-erhaltungsschnitt

Erhaltung von Hochstamm-Streuobstwiesen, Erhaltung regionaler Streuobstsorten und Bereicherung der Kulturlandschaft durch mind. ein Erhaltungsschnitt an jedem Hochstamm-Obstbaum.
Schnittkurs) erforderlich Max. 100 Bäume/ha Fläche muss gepflegt werden Kein Flächenwechsel

C.3.2 Mehrjährige Blühstreifen/-flächen | landwirtschaft.hessen.de

https://landwirtschaft.hessen.de/naturschutz-und-artenvielfalt/foerderung/foerderungen-im-bereich-natur-und-artenschutz/c32-mehrjaehrige-bluehstreifen-flaechen

Förderung der Artenvielfalt, Blütenangebot für Insekten und Lebens- und Rückzugsräume für Tiere durch einmalige Aussaat von Blühmischungen nach HALM 2-RL.
Maßnahmenlaufzeit: 5 Jahre Besonderheiten/Förderbedingungen: gesamte Verpflichtungsfläche muss