Rückhaltung bei Brandereignissen | landwirtschaft.hessen.de https://landwirtschaft.hessen.de/Wasser/Gewaesserschutz/Wassergefaehrdende-Stoffe/Rueckhaltung-bei-Brandereignissen
Sind bei einem Brand Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen betroffen, darf es zu keiner Boden- oder Gewässerverunreinigung kommen.
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen so geplant, errichtet und betrieben werden müssen