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Oberverwaltungsgericht Münster entscheidet: Kein vorläufiger Räumungsstop für Lützerath – KingKalli

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Gestern hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden: Es gibt keinen vorläufigen Räumungsstopp für Lützerath. Lützerath ist Dreh- und Angelpunkt der Proteste gegen den Braunkohleabbau im Rheinischen Revier. Hier kämpfen Bauer Eckardt Heukamp und zahlreiche Aktivistinnen und Aktivisten für den Verbleib des Hofes an der Tagebaukante. Weitere Protestaktionen im April wurden angekündigt.
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