Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen – Der Kinderschutzbund https://kinderschutzbund.de/stellungnahme-zum-referentenentwurf-eines-gesetzes-zum-schutz-minderjaehriger-bei-auslandsehen/
Das Bundesverfassungsgericht hat 2023 festgestellt, dass unter 16-jährige Kinder, die im Ausland verheiratet wurden, in Deutschland nicht ausreichend abgesichert sind: Da ihre im Ausland geschlossenen (Kinder-)Ehen in Deutschland automatisch unwirksam sind, haben die verheirateten Kinder in Deutschland keine Unterhaltsansprüche gegen ihre*n Ehepartner*in. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber deshalb eine Neuregelung bis Mitte 2024 aufgegeben. Nun…
an, dass bei diesem automatischen Lösungsansatz unbedingt sichergestellt werden muss