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Überpüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen an Schulen | datenschutz.hessen.de

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Hinweise für ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung und Bewertung der Wirksamkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen einer Schule nach Art. 32 DS-GVO
und organisatorischen Maßnahmen an Schulen Nach Art. 32 Abs. 1 lit. d) DS-GVO muss