Impfstatus darf von Schulen nicht erhoben werden | datenschutz.hessen.de https://datenschutz.hessen.de/datenschutz/hochschulen-schulen-und-archive/impfstatus-darf-von-schulen-nicht-erhoben-werden
Der HBDI weist das Hessische Kultusministerium darauf hin, dass es für die Erhebung des Impfstatus von Schülerinnen und Schülern keine Rechtsgrundlage gibt.
Fehlt eine derartige Information, gleichwohl die Schüler*innen geimpft sind, muss