Prüfung der Voraussetzungen | Das besondere elektronische Behördenpostfach https://bebpo.hessen.de/antragstellung-fuer-das-besondere-elektronische-behoerdenpostfach/pruefung-der-voraussetzungen
Ein beBPo kann von Behörden und juristischen Personen beantragt werden.
Der Antrag muss durch den Postfachverantwortlichen (Behördenleiter, Dienststellenleiter