Videoüberwachung im öffentlichen Raum zur Gefahrenabwehr | datenschutz.hessen.de https://datenschutz.hessen.de/datenschutz/polizei-und-justiz/videoueberwachung-im-oeffentlichen-raum-zur-gefahrenabwehr
An öffentlich zugänglichen Orten dürfen Polizei und Kommunen nur Videokameras einsetzen, soweit dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.
Videoüberwachung als Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung muss