Zusätzliche Maßnahmen infolge des Urteils "Schrems II" | datenschutz.hessen.de https://datenschutz.hessen.de/datenschutz/internationaler-datentransfer/zusaetzliche-massnahmen-infolge-des-urteils-schrems-ii
Der HBDI empfiehlt verantwortlichen Stellen folgendes Vorgehen zur Sicherstellung eines ausreichenden Datenschutzniveaus.
Ist dies auch durch zusätzliche Maßnahmen nicht zu erreichen, muss der Transfer unterbleiben