Satzung der Stadt Erfurt zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a bis 135c BauGB | Erfurt.de https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/stadtrecht/satzungen/115698.html
Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zugeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs (BauGB) und dieser Satzung erhoben.
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