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Erprobungsparagraf tritt in Kraft: Ministerium für Kultus Baden-Württemberg

https://km.baden-wuerttemberg.de/de/service/pressemitteilung/pid/erprobungsparagraf-tritt-in-kraft-1

Der sogenannte Erprobungsparagraf ist ab 9. Dezember 2023 geltendes Recht. Damit können Träger von Kindertageseinrichtungen passende Lösungen entwickeln und erproben, um den Bedürfnissen der Kinder, Eltern und des Kita-Personals gerecht zu werden.
Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) und der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) abzuweichen und neue Modelle

Neue Konzepte und mehr Flexibilität im Kita-Bereich: Ministerium für Kultus Baden-Württemberg

https://km.baden-wuerttemberg.de/de/service/pressemitteilung/pid/neue-konzepte-und-mehr-flexibilitaet-im-kita-bereich-1

Mit dem vom Kabinett beschlossenen Erprobungsparagraphen sollen Kindertageseinrichtungen flexibler auf die individuellen Gegebenheiten vor Ort reagieren und für ein gutes Betreuungsangebot sorgen können. Des Weiteren fördert das Land den Ausbau von Kita-Betreuungsplätzen.
Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) abzuweichen und innerhalb eines rechtssicheren Rahmens neue Modelle