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EuGh: Die Einstufung sicherer Herkunftsländer bleibt möglich, aber nur mit gerichtlicher Kontrolle und Offenlegung.

https://infopoint-europa.de/de/articles/eugh-die-einstufung-sicherer-herkunftslaender-bleibt-moeglich-aber-nur-mit-gerichtlicher-kontrolle-und-offenlegung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 1. August 2025 (C-758/24 und C-759/24) klargestellt, dass ein Drittstaat nur dann als „sicherer Herkunftsstaat“ im Sinne des EU-Asylrechts gelten kann, wenn diese Einstufung einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle unterliegt und auf öffentlich zugänglichen, nachvollziehbaren Informationsquellen beruht. Eine Einstufung mit pauschalen Ausnahmen für bestimmte Personengruppen – wie etwa homosexuelle Menschen – ist nach derzeitiger Rechtslage unzulässig.
Mittelmeer von italienischen Behörden aufgegriffen und im Rahmen des sogenannten Albanien-Modells

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Der sog. „Upload-Filter“ und die Reform des Urheberrechts im digitalen Binnenmarkt der EU

https://infopoint-europa.de/de/articles/der-sog-upload-filter-und-die-reform-des-urheberrechts-im-digitalen-binnenmarkt-der-eu

Im Frühjahr 2019 kam es zu europaweiten Protesten gegen eine befürchtete Zensur auf Youtube, Facebook und anderen Sozialen Medien, die aufgrund einer in Abstimmung befindlichen Gesetzesänderung zum Urheberrecht antizipiert wurde. Ein Überblick über die Inhalte der Reform, die Kritik daran und mögliche Konsequenzen
Dies bestätigend kündigte die Bundesregierung an, alle möglichen Modelle prüfen zu

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