Schlagräumung https://www.wsl.ch/de/publikationen/schlagraeumung/
Vergriffen. Die Räumung von Schlagflächen und das Verbrennen von nicht verkaufbarem Holz, Ästen und Rinde sollten nur nach Abklärung der Notwendigkeit vorgenommen werden.
Eine undifferenzierte «Saubere Wirtschaft» ist nicht mehr zeitgemäss.
