Angelegenheiten nach dem SchulG NRW | Warendorf / Die Stadt des Pferdes https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13759-VLR/angelegenheiten-nach-dem-schulg-nrw/
Wenn bei schulpflichtigen Kindern oder Jugendlichen alle Maßnahmen der Beratung und erzieherischen Einwirkung fehlschlagen, findet auf Antrag der Schulleitung eine zwangsweise Zuführung zur Schule statt.
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