Vollzugshilfe Rodungen und Rodungsersatz – waldwissen.net https://www.waldwissen.net/de/waldwirtschaft/betriebsfuehrung/recht-und-gesetze/rodungen-und-rodungsersatz
Rodungen sind in der Schweiz verboten. Ausnahmebewilligungen dürfen erteilt werden, wenn dafür wichtige Gründe bestehen, die das Interesse an der Walderhaltung überwiegen. Die vorliegende Vollzugshilfe regelt die Voraussetzungen zur Zweckentfremdung von Waldareal und deren Ersatz.
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