Bei anhängigem Verfahren bei höherer Instanz muss Urteilsspruch vor Klageabweisung abgewartet werden | Verbraucherzentrale Bundesverband https://www.vzbv.de/urteile/bei-anhaengigem-verfahren-bei-hoeherer-instanz-muss-urteilsspruch-vor-klageabweisung
Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf aber nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr