Unfallversicherung muss nicht bei Folgen eines plötzlichen Schwindelanfalls zahlen. | Verbraucherzentrale Bundesverband https://www.vzbv.de/urteile/unfallversicherung-muss-nicht-bei-folgen-eines-ploetzlichen-schwindelanfalls-zahlen
die die gebotene und erforderliche Reaktion auf die vorhandene Gefahrenlage nicht mehr
