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Hundesteuer – Hund anmelden | Startseite

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Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.Spezielle Hinweise für – Stadt UsingenDie Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Bei diese Steuer handelt es sich um eine Jahressteuer die immer am 01.07. fällig wird. Mit der jeweiligen Anmeldung im Steueramt erhalten alle Hundebesitzer den entsprechenden Steuerbescheid sowie die Hundesteuermarke.
Zuzug mit Hund, bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr