Elektrogeräte: Mehr Rücknahmestellen und bessere Informationen | Umweltbundesamt https://www.umweltbundesamt.de/node/92267
Ab dem 1. Januar 2022 gilt das geänderte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG): Neue Rücknahmestellen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte, bessere Information für Verbraucher*innen und einheitliche Sammelstellenlogos sollen die Altgeräterückgabe weiter vereinfachen. Zum Beispiel müssen ab dem 1. Juli 2022 auch die meisten Lebensmitteldiscounter Altgeräte
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