Wann gilt die Steuerbefreiung für Märkte und Veranstaltungen? – Universitätsstadt Tübingen https://www.tuebingen.de/33361/34228.html
Unter § 3 Punkt 2 ist ausgeführt:
Veranstaltungen verwendet werden, sofern der/die Endverkäufer/in insgesamt an nicht mehr
