Neue Notverordnung für den Sport: Lockerungen bei Veranstaltungen – LSVBW https://www.lsvbw.de/lockerungen-bei-veranstaltungen/
Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung erneut angepasst. Von Mittwoch, 9. Februar 2022, gilt für den Sport die notverkündete Verordnung CoronaVO Sport. Diese sieht Lockerungen bei den Regelungen bei Veranstaltungen vor.
Weiterhin gilt, dass bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Besucherinnen und Besuchern
