Befreiung vom Schwimmunterricht? Fall des Monats 02/2014 – Lehrer-Online https://www.lehrer-online.de/fortbildungen/schulrechtsfaelle/detail/fa/befreiung-vom-schwimmunterricht-fall-des-monats-022014/
Schülerinnen dürfen nicht aus religiösen Gründen dem Schwimmunterricht fernbleiben. Für muslimische Mädchen sei ein Ganzkörperbadeanzug, ein sogenannter Burkini, eine zumutbare Kompromisslösung. So urteilte das Bundesverwaltungsgericht.
Burkini zu tragen, akzeptierten einige hessische Schulen das Urteil von damals nicht mehr