Nachehelicher Unterhalt: Auch Kinderbetreuung zählt mit – Kruschel https://www.kruschel.de/familie/nachehelicher-unterhalt-auch-kinderbetreuung-zaehlt-mit/
Nachehelicher Unterhalt erhält die frühere bessere Hälfte nur, wenn sie nicht oder in Teilzeit arbeitet und sich um den gemeinsamen Nachwuchs kümmert? Das gilt nicht immer.
Der Vater zahlte etwas mehr als den Mindestunterhalt für sein Kind und Trennungsunterhalt
