Gericht: Arbeitender Vater kann auch Betreuung engagieren – Kruschel https://www.kruschel.de/familie/gericht-arbeitender-vater-kann-auch-betreuung-engagieren/
Kommt es beim Umgangsrecht nur darauf an, gemeinsame Zeit mit seinen Kindern zu verbringen? Nein, zog ein Gericht einem Vater den Zahn. Es ginge auch darum, die Betreuung aufzuteilen.
Die Mutter sei aufgrund ihrer Teilzeit flexibel und könne mehr betreuen.