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Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl

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Am 18. April 1951 unterzeichneten die Vertreter von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden in Paris den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl.
In Anbetracht der britisch-amerikanischen Neigung, den Westdeutschen mehr politischen

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