UNCR: DE https://www.kinderrechte.digital/uncr
zurücktritt oder erklärt, dass es aus anderen Gründen die Aufgaben des Ausschusses nicht mehr
zurücktritt oder erklärt, dass es aus anderen Gründen die Aufgaben des Ausschusses nicht mehr
Wortlaut der von den Vereinten Nationen 1989 verabschiedeten Konvention über die Rechte des Kindes in 54 Artikeln
zurücktritt oder erklärt, dass es aus anderen Gründen die Aufgaben des Ausschusses nicht mehr
Vom 23. bis 26. Oktober traf sich die ICANN-Gemeinschaft in Hamburg zu ihrer Jahreshauptversammlung und feierte gleichzeitig das 25-jährige Bestehen der Organisation.
Daher befassen sich mehrere Ausschüsse, Referate, Arbeitsgruppen und Untergruppen
Anlässlich des vierjährigen Bestehens von GC25 wurde der Bericht „The Impact of General Comment No. 25 in the UNCRC Review Process“ des Digital Futures for Children Centre am Department of Media and Communication, in Zusammenarbeit mit der 5Rights Foundation, veröffentlicht. Der Bericht untersucht, wie die Allgemeine Bemerkung Nr. 25 in aktuellen politischen und rechtlichen Prozessen berücksichtigt und umgesetzt wird. Weitere Details finden sich in unserem Artikel.
Demnach hat GC25 in mehreren Schlüsselbereichen wesentliche Fortschritte erzielt.
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) – Kapitel XIII: Internationale und regionale Zusammenarbeit und Kapitel XIV: Verbreitung
Allgemeine Bemerkung breit gestreut wird, u.a. mittels digitaler Technologien in mehreren
Bereits zum neunten Mal findet am heutigen Montag der „Tag der Kinderseiten“ statt, der jährlich am 21. Oktober begangen wird. Die Initiative für diesen Tag geht auf den Seitenstark e.V. zurück, der darauf aufmerksam machen möchte, dass Kinderseiten einen essentiellen Beitrag zur Medienbildung von Kindern leisten. „Auf Kinderseiten können Kinder sich informieren und unterhalten, aber auch bilden. Hier lernen sie im geschützten Rahmen wie man sich im Internet bewegt und verhält. Sie erwerben Medienkompetenz, um sich in den Weiten des World Wide Web nicht zu verlieren.“, so der Verein.
Förderung stellt die Bundeszentrale dieses Jahr rund 225.000 Euro für die Förderung mehrerer
Die Studie „Balancing the right to privacy with the children’s right to protection from online sexual exploitation” von terre des hommes Niederlande kommt zu dem Ergebnis, dass Eingriffe in die Privatsphäre für die Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder unter Vorrausetzungen rechtlich zulässig sind.
Für die Anordnung entsprechender Maßnahmen wären mehrere Behörden zuständig.
Jeder Dritte der rund 5 Milliarden Menschen, die das Internet und das digitale Umfeld weltweit nutzen, ist ein Kind. Gemäß Artikel 17 der Kinderrechtskonvention haben alle jungen Menschen ein Recht darauf an Medien aus vielfältigen Quellen teilzuhaben sowie bei ihrem Umgang mit diesen geschützt zu werden.
Februar sprachen sich mehrere Organisationen dafür aus junge Menschen sowie ihre
ECPAT Deutschland, Innocence in Danger, das Deutsche Kinderhilfswerk und die Stiftung Digitale Chancen haben ihre Haltung zur EU-Verordnung am 4. April in einer digitalen Pressekonferenz dargelegt. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme, die auf dem Fragenkatalog des Digitalausschusses des Deutschen Bundestags basiert, legen die Organisationen ausführlich dar, dass und wie der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt online und das Recht auf Privatsphäre aller Nutzenden im digitalen Umfeld realisiert werden können.
als so genannte Chatkontrolle bezeichnet wird, sieht der Verordnungsentwurf einen mehrere
Zwei Jahre nach der Verabschiedung der Better Internet Kids (BIK+) Strategie (siehe auch: Kinderfreundliche Version) ruft die Europäische Kommission Eltern, Betreuer*innen, Lehrer*innen und Erzieher*innen dazu auf, sich an der ersten Evaluierung seit der Verabschiedung der Strategie im Mai 2022 zu beteiligen. Klicken Sie hier, um sich zu registrieren und um an der Evaluierung teilzunehmen!
Wenn Sie sich angemeldet haben, können Sie mehrere mögliche Termine für die Evaluierung