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Verkehrsinfrastruktur – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/politische-positionen-und-statistiken-channel/verkehrsknoten-berlin

Die Berliner Wirtschaft braucht auch in Zukunft eine  leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur. Sie ist das Herz-Kreislauf-System unserer Stadt.  Der Berliner Wirtschaftsverkehr – als Summe von Güterverkehr und Personenwirtschaftsverkehr – ist somit der Lebenssaft, der maßgeblich und unverzichtbar dazu beiträgt, dass die Stadt funktioniert.
Demnach sind erheblich mehr Investitionen vor allem in den öffentlichen Nahverkehr

Fachexperte für Elektromobilität (IHK) – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/pruefungen-lehrgaenge/ihk-die-weiterbildung/wb-fachexperte-elektromobilitaet-6209960

Mit Blick auf die steigende CO2-Bepreisung und die durch den Klimawandel ausgelöste Dringlichkeit stellt die Elektromobilität einen bedeutenden Wettbewerbsfaktor dar: Unternehmen, die ihren Fuhrpark elektrifizieren und ihre eigene Ladeinfrastruktur betreiben, gewinnen immer höhere Kostenvorteile. Den optimalen Weg hierhin weisen ihnen die Fachexperten für Elektromobilität.
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Einzelunternehmen – Definition – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/recht-und-steuern/firma-und-rechtsformen/rechtsformen-fuer-unternehmen/einzelunternehmen-2253550

Einzelunternehmer ist ein Gewerbetreibender, der allein ohne Beteiligung anderer Personen (als Gesellschafter) tätig ist und für seine Tätigkeit auch keine Kapitalgesellschaft gründet. Basisinformationen zur Führung und Gründung eines Einzelunternehmens.
an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr

Prüfungseinsicht im Berufszugang – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/pruefungen-lehrgaenge/pruefungen/sach-und-fachkundepruefung/pruefungseinsicht-berufszugang-6212380

Das Recht, Akten einzusehen, soll hauptsächlich Prüflingen helfen, ihre Rechte zu nutzen, wenn sie gegen eine Entscheidung vorgehen wollen. Es geht darum, dass sie die Prüfungsbewertung verstehen. Es ist weniger dafür da, dass sie daraus für später lernen, und ein Ergebnis erklärt bekommen. Nach dem Absolvieren Ihrer Prüfung im Berufszugang überlegen Sie nun, Prüfungseinsicht für Ihre nicht bestandene Prüfung zu beantragen. Die wichtigsten Fragen zu diesem Thema möchten wir Ihnen hiermit beantworten.
Danach besteht kein Anspruch mehr auf Einsichtnahme.