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Informationen zur Amtshilfe – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/pruefungen-lehrgaenge/pruefungen/ausbildungspruefungen/amtshilfeersuch-stellen-4522748

Unter Amtshilfe versteht man eine Hilfeleistung einer Behörde für eine andere Behörde. Voraussetzung für Amtshilfe ist, dass die nach der Prüfungsordnung zuständige IHK aus tatsächlichen Gründen nicht in der Lage ist, die Prüfung durchzuführen oder die Durchführung der Prüfung für sie einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen würde. So kann z. B. die Einrichtung eines eigenen Prüfungsausschusses aufgrund der geringen Teilnehmeranzahl unverhältnismäßig sein.
, weil eine Erfassung der Prüfungsteilnehmer in unserer Prüfungsanwendung nicht mehr