Fliegende Bauten; Anzeige der Aufstellung und der Gebrauchsabnahme | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/fliegende-bauten-anzeige-der-aufstellung-und-der-gebrauchsabnahme-80641/
Das Aufstellen und in Gebrauch nehmen von genehmigungspflichtigen fliegenden Bauten muss angezeigt werden.
Bauten sind, jeweils mit einer Grundfläche bis zu 200 m2 und einer Breite von nicht mehr