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Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel; Beantragung eines Braille-Aufklebers | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/personalausweis-eid-karte-oder-elektronischer-aufenthaltstitel-beantragung-eines-braille-aufklebers-88954/

In der Sehfähigkeit beeinträchtigte Personen können einen transparenten Aufkleber mit Brailleschrift für die Rückseite des Personalausweises, der eID-Karte oder des elektronischen Aufenthaltstitels bei ihrer zuständigen Gemeinde bzw. Ausländerbehörde beantragen.
PAuswV) § 59 Abs. 2a der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) Weiterführende Links Mehr