Baurecht; Erlass örtlicher Bauvorschriften | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/baurecht-erlass-oertlicher-bauvorschriften-1842/
Mittels örtlicher Bauvorschriften kann die Gemeinde bzw. Stadt insbesondere die Gestaltung von Gebäuden (z. B. Dachform, Materialien usw.), Werbeanlagen und Grundstücken (z. B. Einfriedungen, Verbot von Steingärten usw.) regeln.
ortsgestalterischen Gründen, über die Pflicht, bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr
