XII Regelungen im Steuerrecht – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. https://www.dbsv.org/xii-regelungen-im-steuerrecht.html
Die Umsätze blinder Menschen sind von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie nicht mehr
Die Umsätze blinder Menschen sind von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie nicht mehr
Berlin. Noch sieben Tage bis zur großen Jubiläumsgala anlässlich der Verleihung des 20. Deutschen Hörfilmpreises. Ein Grund, auf 20 Jahre Deutscher Hörfilmpreis und einige Meilensteine in der Entwicklung des Hörfilmangebotes zurückzuschauen.
Seitdem verfügen immer mehr Filme über eine Audiodeskription zum Kinostart, die auf
§ 20 Abs. 1 des Vertrauensdienstegesetzes (VDG) legt den Rahmen für die in einer Rechtsverordnung zu treffenden Regelungen wie folgt fest: „Die Bundesregierung legt durch Rechtsverordnung nähere Anforderungen an die Zugänglich- und Nutzbarmachung von Vertrauensdiensten nach Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 …
einschließlich der von Drittanbietern für deren Nutzung zur Verfügung gestellten Geräte mehr
Grußwort Thomas Köhler Inklusion, Teilhabe, Barrierefreiheit und viele Begriffe mehr
oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr
Wer sozialrechtliche Fragen in punkto Hilfsmittelbeantragung hat, kann sie in Berlin zum Beispiel Antje Samoray stellen. Sie arbeitet im Sozialdienst des ABSV (Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein), koordiniert das Projekt „Blickpunkt Auge“ und die EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung). Im …
Im Moment bin ich aber gar nicht mehr so sehr in der Beratung tätig, weil ich auch
Solches Lernen erfordert oft eine andere Unterrichtsorganisation und mehr Zeit.
bedarf dringend der Erweiterung von Rehabilitationsmaßnahmen für Menschen, die nicht mehr
Berlin – In einem Offenen Brief kritisiert der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung (BT-Drs. 19/3071).
nicht gegenfinanziert, geschweige denn, dass man dem Ziel des Marrakesch-Vertrages, mehr
Beschlossen vom Gemeinsamen Fachausschuss hörsehbehindert/taubblind (GFTB) per Mail am 26. Mai 2021 und 2. Juni 2021. Veröffentlicht am 27. Juli 2021.
Ein gegenseitiger Ausgleich von Hören und Sehen ist nicht mehr möglich.