Dein Suchergebnis zum Thema: mehr

Vereinfachung und Aufstockung der Überbrückungshilfe III

https://www.christian-schmidt.de/news/lokal/141/index.php

Je schneller die Infektionszahlen sinken, desto schneller geht es für unsere Wirtschaft wieder bergauf. Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 19. Januar 2021 sind erneut ein weiterer Kraftakt und verlangen weiter-hin Disziplin im Interesse un-ser aller Gesundheit wie auch der Wirtschaft.  Um die Substanz unserer Wirtschaft zu erhalten, wurde die Überbrückungshilfe III nochmal erweitert und aufgestockt. Die maximale Förderhöhe sowie die Abschlagszahlungen werden spürbar erhöht. Zugleich werden die Zugangsvoraussetzungen deutlich verschlankt und vereinfacht.  Konkret ist es gelungen, die maximale monatliche Fördersumme der Überbrückungshilfe III auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen zu erhöhen – innerhalb der Grenzen des europäischen Beihilferechts. Zukünftig gibt es außerdem nur noch ein einheitliches Kriterium für die Antrags- und Förderberechtigung, und zwar ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Förderzeitraum. Mit der Anerkennung von Wertverlusten für unverkäufliche oder saisonale Ware als erstattungsfähige Fixkosten wird der Einzel-handel unterstützt. Zudem können Unternehmen Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygiene-konzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Mo-dernisierung als Kostenposition geltend machen, z.B. Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops.    
: • Einheitliches Kriterium bei der Antragsberechtigung: Alle Unternehmen mit mehr

Vereinfachung und Aufstockung der Überbrückungshilfe III

https://www.christian-schmidt.de/news/lokal/141/1_datenschutz_Datenschutz-ist-uns-wichtig.html

Je schneller die Infektionszahlen sinken, desto schneller geht es für unsere Wirtschaft wieder bergauf. Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 19. Januar 2021 sind erneut ein weiterer Kraftakt und verlangen weiter-hin Disziplin im Interesse un-ser aller Gesundheit wie auch der Wirtschaft.  Um die Substanz unserer Wirtschaft zu erhalten, wurde die Überbrückungshilfe III nochmal erweitert und aufgestockt. Die maximale Förderhöhe sowie die Abschlagszahlungen werden spürbar erhöht. Zugleich werden die Zugangsvoraussetzungen deutlich verschlankt und vereinfacht.  Konkret ist es gelungen, die maximale monatliche Fördersumme der Überbrückungshilfe III auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen zu erhöhen – innerhalb der Grenzen des europäischen Beihilferechts. Zukünftig gibt es außerdem nur noch ein einheitliches Kriterium für die Antrags- und Förderberechtigung, und zwar ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Förderzeitraum. Mit der Anerkennung von Wertverlusten für unverkäufliche oder saisonale Ware als erstattungsfähige Fixkosten wird der Einzel-handel unterstützt. Zudem können Unternehmen Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygiene-konzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Mo-dernisierung als Kostenposition geltend machen, z.B. Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops.    
: • Einheitliches Kriterium bei der Antragsberechtigung: Alle Unternehmen mit mehr

Vereinfachung und Aufstockung der Überbrückungshilfe III

https://www.christian-schmidt.de/news/lokal/141/Vereinfachung-und-Aufstockung-der-Ueberbrueckungshilfe-III.html

Je schneller die Infektionszahlen sinken, desto schneller geht es für unsere Wirtschaft wieder bergauf. Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 19. Januar 2021 sind erneut ein weiterer Kraftakt und verlangen weiter-hin Disziplin im Interesse un-ser aller Gesundheit wie auch der Wirtschaft.  Um die Substanz unserer Wirtschaft zu erhalten, wurde die Überbrückungshilfe III nochmal erweitert und aufgestockt. Die maximale Förderhöhe sowie die Abschlagszahlungen werden spürbar erhöht. Zugleich werden die Zugangsvoraussetzungen deutlich verschlankt und vereinfacht.  Konkret ist es gelungen, die maximale monatliche Fördersumme der Überbrückungshilfe III auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen zu erhöhen – innerhalb der Grenzen des europäischen Beihilferechts. Zukünftig gibt es außerdem nur noch ein einheitliches Kriterium für die Antrags- und Förderberechtigung, und zwar ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Förderzeitraum. Mit der Anerkennung von Wertverlusten für unverkäufliche oder saisonale Ware als erstattungsfähige Fixkosten wird der Einzel-handel unterstützt. Zudem können Unternehmen Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygiene-konzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Mo-dernisierung als Kostenposition geltend machen, z.B. Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops.    
: • Einheitliches Kriterium bei der Antragsberechtigung: Alle Unternehmen mit mehr

Auszahlung rückwirkend zum 1. März 2020

https://www.christian-schmidt.de/news/lokal/121/1_datenschutz_Datenschutz-ist-uns-wichtig.html

Der Bundestag hat schnelle Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen. „Der Corona-Virus stellt uns vor eine doppelte Herausforderung: Wir müssen nicht nur die Verbreitung des Virus eindämmen, sondern auch gleichzeitig die Ansteckung unserer Wirtschaft minimieren“, betont Bundesminister a.D. Christian Schmidt MdB. „Deshalb soll die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes schnell und gezielt helfen, wenn Unternehmen mit ihren Beschäftigten durch das Corona-Virus COVID-19 Arbeitsausfälle haben. Deswegen bin ich dankbar, dass wir gerade seitens der Union nun übers Wochenende mit der Bundesregierung vereinbaren konnten, dass das schnelle und umfassende Kurzarbeitergeld sogar rückwirkend ab dem 1. März 2020 gilt. www.arbeitsagentur.de
Verantwortungsbewusstsein bei allen, aber auch Klarheit, dass die Krise uns alle mehr

Auszahlung rückwirkend zum 1. März 2020

https://www.christian-schmidt.de/news/lokal/121/Auszahlung-rueckwirkend-zum-1-Maerz-2020.html

Der Bundestag hat schnelle Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen. „Der Corona-Virus stellt uns vor eine doppelte Herausforderung: Wir müssen nicht nur die Verbreitung des Virus eindämmen, sondern auch gleichzeitig die Ansteckung unserer Wirtschaft minimieren“, betont Bundesminister a.D. Christian Schmidt MdB. „Deshalb soll die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes schnell und gezielt helfen, wenn Unternehmen mit ihren Beschäftigten durch das Corona-Virus COVID-19 Arbeitsausfälle haben. Deswegen bin ich dankbar, dass wir gerade seitens der Union nun übers Wochenende mit der Bundesregierung vereinbaren konnten, dass das schnelle und umfassende Kurzarbeitergeld sogar rückwirkend ab dem 1. März 2020 gilt. www.arbeitsagentur.de
Verantwortungsbewusstsein bei allen, aber auch Klarheit, dass die Krise uns alle mehr

Auszahlung rückwirkend zum 1. März 2020

https://www.christian-schmidt.de/news/lokal/121/index.php

Der Bundestag hat schnelle Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen. „Der Corona-Virus stellt uns vor eine doppelte Herausforderung: Wir müssen nicht nur die Verbreitung des Virus eindämmen, sondern auch gleichzeitig die Ansteckung unserer Wirtschaft minimieren“, betont Bundesminister a.D. Christian Schmidt MdB. „Deshalb soll die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes schnell und gezielt helfen, wenn Unternehmen mit ihren Beschäftigten durch das Corona-Virus COVID-19 Arbeitsausfälle haben. Deswegen bin ich dankbar, dass wir gerade seitens der Union nun übers Wochenende mit der Bundesregierung vereinbaren konnten, dass das schnelle und umfassende Kurzarbeitergeld sogar rückwirkend ab dem 1. März 2020 gilt. www.arbeitsagentur.de
Verantwortungsbewusstsein bei allen, aber auch Klarheit, dass die Krise uns alle mehr