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Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft in der Schweiz

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Für die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft müssen Sie ähnlich vorgehen wie bei einer Scheidung. Auch die Folgen der Auflösung lassen sich mit den Folgen der Scheidung vergleichen.
Hingegen können Sie keine eingetragene Partnerschaft mehr eingehen.

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