BMUKN: Neue Vorschriften für Einzelraumfeuerungsanlagen | Heizen mit Holz https://www.bundesumweltministerium.de/heizen-mit-holz/neue-vorschriften
Die Übergangsfrist für Einzelraumfeuerungsanlagen lief Ende 2017 aus. Bei Nichteinhaltung der Grenzwerte müssen Anlagen außer Betrieb genommen werden.
für feste Brennstoffe wird von Anlagen verursacht, deren Feuerungstechnik nicht mehr