BMV – Besitz und Übergangsregelungen https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/besitzstand-und-uebergangsregelungen.html?nn=76046
Für Personen, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 01.01.1999 bzw. vor dem 19.01.2013 erworben haben, bleibt grundsätzlich alles beim Alten. Ihre Fahrerlaubnis ist im bisherigen Umfang gültig.
(Hierzu zählen vor allem dreiachsige Züge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr