BMJV – Gesetzgebung – Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2019_Schriftenbegriff.html?nn=18816
wird schon begrifflich der Lebenswirklichkeit heutiger Tatbegehungsformen nicht mehr – Die Verbreitung strafbarer Inhalte erfolgt nicht mehr vorrangig über papierene Trägermedien
als Beschreibung möglicher Ursachen der Aufhebung der Schuldfähigkeit ist nicht mehr