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BMJV – Zitate – Deutscher Bundestag

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Reden/DE/2022/0624_219a_StGB.html?nn=110584

Rede des Ministers zur Zweiten und Dritten Lesung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch am 24. Juni 2022 im Deutschen Bundestag
Es ist Zeit für mehr Vertrauen in Ärztinnen und Ärzte, und es ist Zeit für mehr Informationsfreiheit

BMJV – Rechtsprüfung und Gesetzesredaktion – Übersichtlicher Bestand des Rechts: Rechtsbereinigung

https://www.bmjv.de/DE/themen/buerokratieabbau_rechtsetzung/bessere_rechtsetzung/rechtspruefung/rechtsbereinigung/rechtsbereinigung.html

Das BMJ gibt das Handbuch der Rechtsförmlichkeit (HdR) heraus, das Empfehlungen zu Form und Gestaltung von Gesetzen und Rechtsverordnungen der Bundesministerien enthält. Seine Empfehlungen beruhen auf rechtlichen Vorgaben und vor allem auf praktischen Erfahrungen aus der Rechtsetzung.
befristet galten oder aus anderen Gründen für heutige Sachverhalte keine Bedeutung mehr

BMJV – Werbeverbot – Werbung für den Schwangerschaftsabbruch – Abschaffung von § 219a StGB

https://www.bmjv.de/DE/themen/gesellschaft_familie/kinder/werbeverbot/werbeverbot_artikel.html?nn=109810

Informationen über Schwangerschaftsabbrüche sind für betroffene Frauen von großer Bedeutung. Was bedeutet die Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch in § 219a des Strafgesetzbuchs in der Praxis? Wo informiere ich mich am besten?
Hintergrund der Aufhebung von § 219a StGB war die Überzeugung, dass es nicht mehr

BMJV – Pressemitteilungen – Weniger Bürokratie bei der Streitbeilegung zwischen Unternehmen und Verbrauchern: Bundesministerium der Justiz veröffentlicht Gesetzentwurf

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/1016_VSBG.html

Die Verbraucherstreitbeilegung soll entbürokratisiert und attraktiver gemacht werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz heute veröffentlicht hat. Die Verbraucherstreitbeilegung ist eine Form der einvernehmlichen Konfliktbeilegung – und eine Alternative zur gerichtlichen Rechtsdurchsetzung.
Hier zeigt sich einmal mehr: Potentiale für Bürokratieabbau gibt es überall.“ Der

BMJV – Pressemitteilungen – Mietpreisbremse soll bis zum 31. Dezember 2029 verlängert werden

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/0528_Mietpreisbremse.html

Die Bundesregierung hat heute ein Gesetz zur Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen. Es handelt sich um den ersten Gesetzentwurf, den Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig vorgelegt hat. Er sieht eine Verlängerung der gesetzlichen Grundlagen für die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 vor.
Wir wollen mehr Transparenz bei den Nebenkosten schaffen.