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BMJV – Bürokratieabbau und Rechtsetzung – Deutschland und Frankreich setzen sich gemeinsam für Bürokratieentlastung auf europäischer Ebene ein

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/1010_D-F-Buerokratieabbau_Positionspapier.html?nn=18804

Die Bundesregierung und die französische Regierung setzen sich für eine modernere Verwaltung auf europäischer Ebene ein – mit einfacherer, nachvollziehbarer Rechtsetzung.
Baustein, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, Investitionen zu erleichtern und mehr

BMJV – Pressemitteilungen – Beschleunigung von Verwaltungsgerichtsverfahren im Infrastrukturbereich

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/1130_Beschleunigung_Verwaltungsgerichtsverfahren.html?nn=110490

Die Bundesregierung hat heute den von dem Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich beschlossen.
Marco Buschmann erklärt dazu: „Deutschland braucht mehr Tempo.

BMJV – Pressemitteilungen – Neues Namensrecht gilt ab dem 1. Mai: Echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder sowie weitere Liberalisierungen

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/0429_Namensrecht.html?nn=110490

Am 1. Mai 2025 tritt das neue Namensrecht in Kraft. Es eröffnet neue Freiheiten bei der Namenswahl. Insbesondere haben Familien ab jetzt die Möglichkeit, einen echten Doppelnamen zu wählen. Außerdem wird es Stief- und Scheidungskindern in bestimmten Fällen erleichtert, ihren Namen zu ändern.
leiblichen Elternteils mit dem Stiefelternteil aufgelöst wird oder das Kind nicht mehr

BMJV – Pressemitteilungen – Neues Namensrecht gilt ab dem 1. Mai: Echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder sowie weitere Liberalisierungen

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/0429_Namensrecht.html

Am 1. Mai 2025 tritt das neue Namensrecht in Kraft. Es eröffnet neue Freiheiten bei der Namenswahl. Insbesondere haben Familien ab jetzt die Möglichkeit, einen echten Doppelnamen zu wählen. Außerdem wird es Stief- und Scheidungskindern in bestimmten Fällen erleichtert, ihren Namen zu ändern.
leiblichen Elternteils mit dem Stiefelternteil aufgelöst wird oder das Kind nicht mehr